Breitbandversorgung im Kreis Dithmarschen:
Richtlinie zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangsmöglichkeit
Die bisherige Förderungsmöglichkeit für Kommunen des Landes Schleswig-Holstein zur Verbesserung der Breitbandversorgung ist durch eine neue bundesweite Förderung ersetzt worden. Die neue Förderrichtlinie richtet sich nach den Fördergrundsätzen der europäischen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Das Land Schleswig-Holstein hat die Fördermodalitäten in eine neue Breitbandrichtlinie umgesetzt.