im Namen des Verbandsvorstehers lade ich Sie als Mitglied der Verbandsversammlung zur konstituierenden Verbandsversammlung des Breitband-Zweckverbandes Dithmarschen herzlich ein.
Die Sitzung findet statt am
Dienstag, den 24. November 2020,
um 19.00 Uhr
in die Halle 22
Dithmarsenpark 9
25767 Albersdorf
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Beschluss über die nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten
- Bericht des Vorsitzenden / der Geschäftsstelle
- Sachstandsbericht zum Ausbaufortschritt der Kerngebiete
- Ausbau der Außengebiete
- Jahresabschluss 2019
- Wirtschaftsplan 2021
- Sonstiges, Mitteilungen und Anfragen
Pandemiehinweise:
Nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts handelt es sich bei der geplanten Sitzung, um eine Sitzung kommunaler Gremien (insbesondere Gemeindevertretung, Kreistag, Amtsausschuss, Verbandsversammlung), die nicht unter die von den zuständigen Behörden erlassenen Verordnungen und Allgemeinverfügungen fällt. Die über die Allgemeinverfügung personenmäßige Beschränkung für Veranstaltungen wirkt sich deshalb auf die Zusammenkunft der Verbandsversammlung nicht aus. Gleichwohl weist der Erlass des Innenministeriums vom 29.10.2020 auch darauf hin, dass zu prüfen ist, ob die Durchführung einer Sitzung notwendig ist. Angesichts der vorgesehenen Tagesordnungspunkte zum Haushalt 2021 ist die Notwendigkeit der Verbandsversammlung begründet. Ungeachtet der Tatsache, dass die Begrenzung nach der Landesverordnung für die Verbandsversammlung nicht gilt, möchten wir Sie bitten, sich in Ihrem Amt untereinander abzusprechen, damit an der Sitzung nur die Mindestanzahl der Teilnehmer anwesend ist, die zur Beschlussfähigkeit notwendig sind.
Ungeachtet dieses Vorschlages, steht es natürlich jedem frei, an der Sitzung teilzunehmen. Im Sinne der Pandemiebekämpfung ist es wünschenswert, die Anzahl der Sitzungsteilnehmer zu reduzieren, ohne die Beschlussfähigkeit zu gefährden.